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Steffi

TAMG verfassungswidrig

Aktualisiert: 23. Nov. 2022

Pressemitteilung TPVD e.V.!

Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29.09.2022: Tierheilpraktiker dürfen wieder homöopathische Mittel anwenden! TAMG (Tierarzneimittelgesetz) in Teilen verfassungswidrig Am 28.02.2022 trat das neue Tierarzneimittelgesetz in Kraft, welches Tierheilpraktiker und Tierhalter die Anwendung von nicht verschreibungspflichtigen Human-Arzneimitteln an Tieren verboten hatte. Der TPVD e.V., in Kooperation mit vielen Tierheilpraktiker- und Tierphysiotherapieverbänden unter dem Dachverband Kooperation deutscher Tierheilpraktikerverbände e.V., hat es geschafft, dass betroffene Einzelpersonen gegen Paragraph 50, Absatz 2 Verfassungsklagen einreichen konnte. Am 29.09.2022 hat das Bundesverfassungsgericht diesen Klagen stattgegeben und sah im Gesetz der Bundesregierung einen schweren Eingriff in die Berufsfreiheit der Tierheilpraktiker. Tierheilpraktiker, Tierphysiotherapeuten und Tierhalter dürfen somit wieder homöopathische Human-Arzneimittel an ihren Patienten/Tieren anwenden. Der TPVD e.V. begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und dankt allen Beteiligten für ihre Unterstützung. Liebe Grüße Stephanie Bielski (2. Vorstandsvorsitzende TPVD e.V.)


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